Das NeuFöG wurde beschlossen, um bei Neugründung/Übernahme von Betrieben Kosten zu sparen.
Die Erklärung der Neugründung/Übertragung muss bereits vor bzw. gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden.
Das Formular erhält im Zuge einer Beratung durch die jeweilige gesetzliche Interessensvertretung.
Beispiele für Abgabenbefreiung:
Unmittelbare durch die Gründung veranlasste Vorgänge wie beispielsweise:
Betriebsanlagengenehmigung
Ansuchen um Ausübung von bewilligungspflichtigen Gewerben, Ansuchen um Konzession, zur Kenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen,…
Überdies entfallen bestimmte lohnabhängige Abgaben bzw. Beiträge für einen Zeitraum von maximal 35 Monaten.