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Lohnnebenkosten
 

Lohnnebenkosten

Der Dienstgeber hat für seine Dienstnehmer Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern und Lohnausgaben („Lohnnebenkosten“) vom Bruttogehalt einzubehalten und an Finanzamt, Gebietskrankenkasse und Gemeinde abzuführen. Der Dienstnehmer selbst bekommt nur das verbleibende Nettogehalt ausbezahlt und muss sich selbst ums nichts mehr kümmern.

Die Frist zur Überweisung der SV-Beiträge ist stets der 15. des Folgemonats. Bei Überschreiten der Respirofrist (3 Tage) werden Verzugszinsen belastet.

In der formalen Abrechnung sind Dienstgeber-(DGA) und Dienstnehmer-(DNA) beiträge zu unterscheiden, die Prozentsätze für Angestellte und Arbeiter unterscheiden sich geringfügig, sie berechnen sich immer vom Bruttogehalt.

Beitragssatz in %

Werte Angestellte 2019 in Österreich

DNA

DGA

Summe

Krankenversicherung

3,87

3,78

7,65

Unfallversicherung

 

1,20

1,20

Pensionsversicherung

10,25

12,55

22,80

Arbeitslosenversicherung

3,00

3,00

6,00

Zuschlag Insolvenzentgeltfonds

 

0,35

0,35

Arbeiterkammerumlage

0,50

 

0,50

Wohnbauförderung

0,50

0,50

1,00

Summe

18,07

21,83

39,90

       

Kommunalsteuer

 

3,00

3,00

Dienstgeberbeitrag

 

3,90

3,90

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

 

0,34

0,34

Mitarbeitervorsorgekasse

 

1,53

1,53